Häufig gestellte Fragen


Fachl mieten

Was genau ist ein Fachl?

Mit „Fachl“ bezeichnen wir die unterschiedlichen Verkaufsflächen, die Du für den Verkauf Deiner Produkte in unserem Ladengeschäft mieten kannst. Das übliche Fachl ist eine Obstkiste aus Holz.

Gibt es auch andere Verkaufsflächen außer Obstkisten?

Neben den Obstkisten gibt es auch noch Kleiderbügel/-haken bzw. Taschenplätze, Tischplätze, Wandplätze und sogenannte Kühlfachl (Platz in einem Kühlschrank).

Wie groß sind die Verkaufsflächen?

Die Obstkiste ist 50x40x30 cm (BxHxT) groß. Solltest Du Interesse an einer weitern Verkaufsfläche haben, nimm mit uns Kontakt auf.

Wie miete ich ein Fachl?

Komm einfach bei uns im Laden vorbei oder nimm Kontakt per Telefon/E-Mail mit uns auf. Wir erklären dir dann gerne alle weiteren Schritte und lassen dir einen Mietvertrag zukommen.

Kann ich mehrere Fachl mieten?

Ja, Du kannst gerne mehrere Fachl gleichzeitig bei uns oder auch in den weiteren ’s Fachl-Standorten mieten.

Wie lange ist die Mietdauer für ein Fachl?

Wir bieten Dir die Möglichkeit, unser Konzept über einen Zeitraum von 5 Wochen als Mindest- bzw. Probemiete zu testen (einmal pro Standort). Danach kannst Du Dich entscheiden, ob Du das Fachl für weitere 13, 26 oder 52 Wochen mieten möchtest.

Verlängert sich meine Miete automatisch?

Die Miete endet immer nach der gebuchten Mietdauer, wenn Du nicht spätestens 3 Tage vor Mietende eine Verlängerung der Mietdauer mit uns vereinbarst.

Wann beginnt die Miete?

Die Miete beginnt individuell zum jeweils vereinbarten Termin und wird im Mietvertrag festgehalten.

Wann und wie kann ich meine Miete verlängern?

Du kannst deine Miete jederzeit verlängern, spätestens jedoch 3 Tage vor Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mietdauer.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Es gibt keine Kündigungsfristen. Wenn Du keine Verlängerung vereinbarst, endet die Miete automatisch zum vereinbarten Mietende.

Produkte verkaufen

Kann ich meine Produkte auch gleichzeitig in mehreren ’s Fachl-Standorten anbieten?

Ja, sehr gerne. Der Vorteil unseres stetig wachsenden Fachl-Netzwerks ist, dass Du Deine Produkte ohne großen Mehraufwand auch überregional und auch außerhalb von Deutschland (Österreich und Schweiz) anbieten kannst.

Gibt es einen Webshop?

Ja, es gibt auch einen Fachl-Webshop unter www.fachl-online.de. Wenn Du Deine Produkte auch im Fachl-Webshop anbieten möchtest, kannst Du sie dort gegen eine einmalige Gebühr listen lassen. Weitere Informationen unter www.fachl-online.de/listungsinfo_de

Wie kommen meine Produkte zu euch?

Wenn Du in der Nähe wohnst, bringst Du deine Produkte einfach bei uns im Laden vorbei. Falls Du nicht vorbeikommen kannst, schicke uns Deine Produkte gerne als Paket zu.

Muss ich bei Kleidung auch Kleiderbügel mitliefern?

Standard-Kleiderbügel haben wir im Laden verfügbar. Falls Du für die Präsentation Deiner Produkte allerdings eine spezielle Bügelart benötigst, solltest Du uns diese mit deinen Produkten zukommen lassen.

Kann ich mein Fachl selbst einrichten und dekorieren?

Ja natürlich. Wir beraten und unterstützen Dich sehr gerne dabei. Falls Du allerdings nicht vorbeikommen kannst, übernehmen wir die Einrichtung deines Fachl. Du kannst uns vorab gerne ein Foto zukommen lassen, wie Du Dir die Dekoration Deines Fachl mit Deinen Produkten vorstellst.

Wer bestimmt den Preis für meine Produkte?

Den Preis für Deine Produkte legst Du selbst fest.

Was muss ich tun, bevor meine Produkte im Laden verkauft werden können?

Zuerst musst Du einen Mietvertrag mit uns abschließen. Anschließend erhältst Du Deinen persönlichen Zugang zum Mieterportal (Fachl-System) und Etiketten mit einem Barcode zur Auszeichnung Deiner Produkte. Die Produkte müssen nun noch etikettiert und ins Fachl-System eingegeben werden. Danach bringst Du Deine Produkte bei uns vorbei oder schickst sie uns zu. Fertig, der Verkauf kann jetzt starten.

Ich nutze bereits EAN-Codes für meine Produkte – können diese auch im Fachl-System eingelesen werden?

Wenn Du bereits eigene EAN-Codes verwendest, kannst Du diese für die Bearbeitung Deiner Produkte im Fachl-System nutzen.

Ich habe keine Möglichkeit, die Produkte selbst im Fachl-System einzugeben – erhalte ich Unterstützung?

Wir unterstützen Dich gerne dabei. Habe aber bitte Verständnis, dass wir dafür pro Lieferung eine Aufwandsentschädigung von € 12,- inkl. MwSt. erheben.

Muss ich selbst ein Gewerbe anmelden, wenn ich Produkte im ’s Fachl-Standort anbieten möchte?

In der Regel muss bei einem gewerbsmäßigen Verkauf immer eine Gewerbeanmeldung erfolgen. Du solltest Dich vor dem Verkauf Deiner Produkte selbst über die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften informieren. Wir können und dürfen hierzu keine rechtliche oder steuerliche Beratung leisten.

Muss ich meine Einnahmen versteuern?

In der Regel müssen alle gewerblichen Verkäufe versteuert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Jeder Fachlmieter ist für die gesetzlich vorgeschriebene Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich und sollte sich daher zur Abklärung vor dem Verkauf mit dem jeweils zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Wir können und dürfen hierzu keine rechtliche oder steuerliche Beratung leisten.

Welche zusätzlichen Serviceleistungen kann ich bei Bedarf in Anspruch nehmen?

Als zusätzliche Serviceleistung kannst Du bei uns den Nachfüllservice wochenweise für € 5,-/Woche (inkl. MwSt.) buchen (ab einer Anmietung von 3 Fachl an einem Standort ist der Service kostenlos). Du schickst uns einfach Deine Produkte, wir legen sie auf Lager und füllen Dein Fachl/Tisch etc. auf, sobald etwas verkauft wurde. So kannst Du Dich ganz entspannt auf die Herstellung deiner Produkte konzentrieren.

Sind meine Produkte während der Mietdauer versichert?

Im Laden sind Deine Produkte gegen Einbruch, Feuer und Wasser versichert, jedoch nicht gegen Ladendiebstahl. Auch für Transportschäden kann keine Haftung übernommen werden.

Welche Produkte darf ich im Fachl anbieten?

Grundsätzlich darf jedes Produkt, das legal in Deutschland verkauft werden darf, angeboten werden. Bitte habe aber Verständnis, dass nicht jedes Produkt an jedem Standort geeignet ist. Komm daher am besten einfach bei uns vorbei. Wir beraten Dich gerne.

Darf ich Lebensmittel anbieten?

Du kannst grundsätzlich alle nicht leicht verderblichen Lebensmittel anbieten. Bitte informiere Dich aber vor dem Verkauf über die gesetzlichen Bestimmungen in der aktuellen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung. Auch hier können und dürfen wir keine Beratung oder Auskunft geben.

Welche Produktkennzeichnung brauche ich?

Bitte informiere Dich vor dem Verkauf über die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. So gibt es z.B. bestimmte Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln, Kinderspielzeug und Kleidung. Auch hier können und dürfen wir keine Beratung oder Auskunft geben.

Was passiert mit meinen Produkten nach Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums?

Das jeweilige Mindesthaltbarkeitsdatum muss, sofern es für Deine Produkte erforderlich ist, im Fachl-System eingegeben werden. Fünf Tage vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums werden wir über das Fachl-System informiert und sortieren die entsprechenden Produkte rechtzeitig aus. Wir nehmen dann Kontakt mit Dir auf, um zu klären, was mit Deinen Produkten geschehen soll.

Welche Möglichkeiten gibt es für Produkte, die nicht in ein Fachl passen?

Hierzu haben wir gesonderte Flächen und Möglichkeiten. Sprich uns einfach darauf an, damit wir die passende individuelle Lösung für dich finden.

Wie erfahre ich, ob und wie viele meiner Produkte verkauft wurden?

Du erhältst sofort nach dem Verkauf eines Deiner Produkte eine Push-Nachricht per E-Mail. Über Deinen eigenen Zugang zum Mieterportal hast Du jederzeit einen aktuellen Überblick darüber, wie viele Produkte aktuell noch in Deinem Fachl sind, wie viele Du bereits verkauft hast und wieviel Umsatz Du bereits generiert hast. So kannst Du auch rechtzeitig Dein Fachl wieder auffüllen.

Kann ich jederzeit neue und auch andere Produkte nachliefern?

Du kannst jederzeit neue Produkte für Dein gemietetes Fachl nachliefern. Falls Du einen Produktwechsel vornehmen möchtest, solltest Du das aber vorher mit uns abstimmen, damit wir immer eine gute Durchmischung des Warensortimentes sicherstellen können.

Was passiert, wenn ich kurzfristig keine Produkte nachliefern kann?

Das kann natürlich einmal passieren. Vielleicht hast Du gerade selbst Schwierigkeiten mit Deinem eigenen Lieferanten, bist vorübergehend gesundheitlich eingeschränkt oder einfach nur im verdienten Urlaub. Wir finden dafür eine passende Lösung, melde Dich einfach zeitnah bei uns.

Einnahmen und Gebühren

Wie erhalte ich eine aktuelle Übersicht über meine Einnahmen?

Über Deinen eigenen Zugang zum Mieterportal hast Du jederzeit einen aktuellen Überblick darüber, wie viele Produkte aktuell noch in deinem Fachl sind, wie viele Du bereits verkauft hast und wieviel Umsatz Du bereits generiert hast.

Wann und wie kann ich mir mein Guthaben auszahlen lassen?

Dein Guthaben kannst Du Dir nach frühestens fünf Wochen oder dem Erreichen von mindestens € 25,- Guthaben, jederzeit innerhalb von fünf Werktagen überweisen lassen. Du kannst aber auch bei uns im Laden vorbeikommen und Dir Dein Guthaben bar auszahlen lassen.

Was kostet mich die Miete für ein Fachl?

Für die Miete eines Fachl fallen folgende Kosten an:
- 5 Wochen: € 14,-/Woche (inkl. MwSt.) (Probemiete, einmalig pro Standort)
- 13 Wochen: € 13,-/Woche (inkl. MwSt.)
- 26 Wochen: € 12,-/Woche (inkl. MwSt.)
- 52 Wochen: € 11,-/Woche (inkl. MwSt.)

Welche weiteren Gebühren fallen an?

Zusätzlich zur Fachlmiete fällt noch eine Verkaufsprovision in Höhe von 10% des Verkaufspreises an. Mit dieser Verkaufsprovision sind z.B. die Gebühren von EC- und Kreditkartentransaktionen sowie alle organisatorischen Belange abgedeckt.

Was kosten mich die optionalen Serviceleistungen?

Als zusätzliche Serviceleistung kannst Du den Nachfüllservice wochenweise für € 5,-/Woche (inkl. MwSt.) buchen (ab einer Anmietung von 3 Fachl an einem Standort ist der Service kostenlos).

Erhalte ich eine schriftliche Abrechnung über meine Einnahmen und die fälligen Gebühren?

Über Deinen eigenen Zugang zum Mieterportal hast Du jederzeit einen aktuellen Überblick darüber, wie viele Produkte aktuell noch in deinem Fachl sind, wie viele Du bereits verkauft hast und wieviel Umsatz Du bereits generiert hast. Sobald eine Abrechnung/Verrechnung der generierten Einnahmen und ggf. fälligen Gebühren erfolgt, erhältst Du automatisch einen schriftlichen Beleg für deine Unterlagen.

Fachl-Mieterportal

Was ist das Mieterportal?

Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrags erhältst Du automatisch Deinen eigenen Onlinezugang zum Mieterportal. Über Deinen eigenen Zugang zum Mieterportal hast Du jederzeit einen aktuellen Überblick darüber, wie viele Produkte aktuell noch in Deinem Fachl sind, wie viele Du bereits verkauft hast und wieviel Umsatz Du bereits generiert hast. Über das Mieterportal pflegst Du auch deine Produkte vor der Anlieferung im ’s Fachl-Standort ein. Auch die gesamte schriftliche Kommunikation während des Mietzeitraumes läuft über das Mieterportal. Unter anderem erhältst Du darüber auch Informationen aus den weiteren Standorten, über besondere Aktionen oder die Eröffnung eines neuen ’s Fachl-Standorts.

Wie erhalte ich Zugang zum Mieterportal?

Den Zugang zum Mieterportal erhältst Du direkt nach Abschluss eines Mietvertrags. Wir erklären Dir gerne vor Ort wie das Online-System funktioniert und Du z.B. neue Produkte anlegst. Bei Fragen zum Mieterportal kannst Du uns gerne jederzeit kontaktieren.