Wichtige Information zur
Umsatzsteuerregelung (DE)
Betrifft: Anmietung eines Fachl in
Deutschland als Mieter aus dem (EU-)
Ausland
In einem aktuellen Schreiben vom Finanzamt
München wurde unsere derzeitige
steuerliche Abwicklung der Mieten nochmal
bestätigt.
Allerdings wurde im Zuge dessen speziell
auf die Kleinunternehmerregelung hingewiesen.
Diese ist gem. § 19 Abs. 1 S. 1 UStG (in
der derzeitigen Fassung) nur auf im Inland
(DE) ansässige Unternehmen anwendbar.
Bitte beachtet dies in eurer steuerlichen
Abwicklung.
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